SPENDEN

DANKE FÜR IHRE SPENDE

In Guatemala kann schon ein kleiner Beitrag viel bewirken. Eingehende Spenden fliessen prioritär in das Hospital Paz Mundo. Die Mittel werden verwendet für die medizinische Behandlung der Maya-Bevölkerung, für Alphabetisierungsunterricht, Förderung behinderter Kinder, für ärztliche Untersuchungen in den umliegenden Schulen, für die Gehälter der Spitalmitarbeitenden, für bauliche Erweiterungen und Reparaturen. Wenn es eine Notlage erfordert, kommt das Geld via Sozialfonds auch anderen Sozialprojekten zugute.

Das können Sie alles mit Ihrer Spende finanzieren:
Für 20 Franken finanzieren sie 2 Ultraschalluntersuchungen für eine schwangere Frau.
Für 50 Franken finanzieren sie einen Besuch beim Spezialisten für ein behindertes Kind.
Für 100 Franken helfen Sie mit, dass eine Familie einen Monat lang mit Grundnahrungsmitteln unterstützt werden kann.
Für 200 Franken ermöglichen Sie 50 medizinische Untersuchungen für Menschen, welche dies nicht selber bezahlen können.
Für 500 Franken bezahlen Sie das Monatsgehalt einer Krankenschwester im Hospital.

Herzlichen Dank für die vielfältige und grosszügige Unterstützung. Jeder Beitrag ist wertvoll. Bereits wenige Franken haben eine grosse Wirkung!

Füllen Sie das Kontaktformular aus oder fordern Sie per E-Mail einen Einzahlungsschein an: kontakt@verein-pazmundo.ch.

Sie unterstützen mit jedem einzelnen Franken Not leidende Menschen im Hochland Guatemalas.

SPENDENKONTO

PostFinance: PC 60-535187-8
VEREIN PAZ MUNDO SCHWEIZ, 4628 Wolfwil
IBAN: CH35 0900 0000 6053 5187 8

Zürcher Kantonalbank, 8001 Zürich
BIC: ZKBKCHZZ80A
PC 80-151-4, VEREIN PAZ MUNDO SCHWEIZ, 4628 Wolfwil
IBAN: CH68 0070 0110 0041 3905 6

VEREIN PAZ MUNDO SCHWEIZ
Interkulturelle Friedensbrücken und Sozialprojekte
Chamberweg 6, 4628 Wolfwil

STEUERABZUG

Kontoführung und sorgfältige Verwendung der Mittel unterliegen einer jährlichen Prüfung.
Der Verein PAZ MUNDO SCHWEIZ – Interkulturelle Friedensbrücken und Sozialprojekte – ist aufgrund seiner gemeinnützigen Tätigkeit gemäss Art. 56 lit.g DBG sowie § 90 Abs. 1 lit .i StG von der direkten Bundes-, Staats- und Gemeindesteuer befreit.
Für den Steuerabzug von Natürlichen Personen:
Im Minimum Fr. 100.00 sofern die Zuwendungen im Bemessungsjahr insgesamt diesen Betrag erreichen.
Höchstens jedoch 20% des Reineinkommens (gemäss gesetzlichen Bestimmungen).
Für den Steuerabzug von Juristischen Personen:
Höchstens 20% des Reineinkommens (gem. gesetzlichen Bestimmungen).
Allgemeine Hinweise sind in den kantonalen Wegleitungen enthalten.

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